Es ist ein atmosphärischer Ort, an dem der Verein Kunst und Kultur fördert und betreibt. Im Historischen Zentrum Oldenstadt bilden das Langhaus einer romanischen Klosterkirche, das Alte
Amtshaus mit Nebengebäuden und altem Baumbestand ein beeindruckendes Ensemble. Jetzt außerhalb gelegen, ist der Ort dennoch eine der Keimzellen der Stadt Uelzen und war über Jahrhunderte Sitz der
Verwaltung.
Hier befinden sich die Werkstatt und der Ausstellungsraum des BBK Uelzen.
Die BBK-Galerie ist Treffpunkt für Künstler:innen und Kunstinteressierte in der Region. Für größere Projekte werden Galerie und Langhaus zusammen genutzt. Kooperationen, Gastausstellungen
und Kurse finden statt. Einzelne und Gruppen können hier künstlerisch arbeiten.
Wenn sie die gemeinnützige Arbeit für aktuelle und junge Kunst und Kultur vor Ort unterstützen oder sich beteiligen möchten, treten Sie dem Verein zur Förderung von Kunst und Kultur in
der BBK–Galerie Oldenstadt bei.
Workshops vom Förderverein für Kunst und Kultur finden in der BBK Galerie in Oldenstadt statt.
Kerstin Sörensen | Aquarellmalerei | ab 14 Jahre
1.-2. 6. 2024, 11-13.30
01522 4958393
Simona Staehr | Plastisches gestalten mit Ton und Gips | alle Altersstufen
27. 7. 2024, 11-17 Uhr
0174 9174175
Claudia Krieghoff-Fratz |
Leinwände selbst bespannen | ab14 Jahre
24. | 25.8. 2024, jeweils 14 - 17 Uhr
0175 5653863
Die Kurse sind jeweils für 50,- €
Am besten ohne Vorkenntnisse
1. Vorsitzende ⎥ Simona Staehr ⎥ simona-staehr@web.de
2. Vorsitzende ⎥ Renate Schmidt ⎥ 0581 76675
Angaben gemäß § 5 TMG
Förderverein der BBK-Galerie
Am Alten Kreishaus
BBK-Galerie im Historischen Zentrum Oldenstadt
29525 Uelzen
Vertreten durch:
Simona Staehr
Renate Schmidt
Kontakt
Telefon: 05821 9931184
E-Mail: simona-staehr@web.de
Redaktionell verantwortlich
Simona Staehr
BBK-Galerie im Historischen Zentrum Oldenstadt
Am Alten Kreishaus
29525 Uelzen
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de